Grabstätte vorhanden?

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Steuern inklusive.
Wenn Sie bereits über eine Grabstätte auf einem Friedhof verfügen, dann werden wir für Sie prüfen, ob die Laufzeit der Grabstätte verlängert werden muss. Im Regelfall muss vom Tag der Beisetzung an eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren gewährt sein. Dabei prüfen wir für Sie die Laufzeit der Grabstätte, die Belegungsmöglichkeiten sowie die Voraussetzungen für die Bestattung.

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